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Homöopathie

Vor über 200 Jahren wurde die Homöopathie von Dr. Samuel Hahnemann anhand eines Selbstversuches entdeckt. Er stellte fest, dass eine Arznei, die beim Gesunden ein bestimmtes Krankheitsbild hervorruft, gleichzeitig in der Lage ist, diese Symptome bei einem Patienten zu heilen.

Dadurch entstand das sog. Ähnlichkeitsgesetz: Similia similibus curentur
„Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt“

Jeder Mensch hat seine individuellen Beschwerden. Daher wird mit der klassischen Homöopathie nicht eine bestimmte Krankheit, sondern der einzelne Mensch mit seinem spezifischen und individuellen Krankheitsgeschehen, unter Berücksichtigung seiner Persönlichkeit, behandelt.

Um die Individualität der Krankheit des Patienten festzustellen, geht der Arzneimittelfindung ein ausführliches Gespräch (Erstanamnese) voraus.

Das vom Behandler gewählte homöopathische Arzneimittel reguliert die „verstimmte“ Lebenskraft und bringt somit die Selbstheilungskräfte ins Wirken.

Behandlungshonorare

Homöopathische Erstanamnese
Beinhaltet das Erstgespräch mit der Aufnahme aller bestehenden Symptome des Patienten und deren Begleiterscheinungen, sowie die danach folgende Ausarbeitung und Auswertung des gesamten Falles mit Mittelverschreibung. Im Honorar inbegriffen ist ein Telefontermin, der zumeist genutzt wird, um etwaige Fragen nach der Mitteleinname zu klären.
Dauer: 120 min.

180 €
Follow up
Nach 4 Wochen der Erstverschreibung folgt ein weiterer Termin zur Beurteilung des Heilungsverlaufs und detaillierte Auswertung der geheilten und noch bestehenden Symptome. Folgeverschreibung
Dauer: 60 min.

90 €
Homöopathische Folgeanamnese
Vierteljährliche Termine um den Heilungsverlauf zu erhalten, unterstützen und ggf. das Arzneimittel zu wecheln
Dauer: 60 min.

90 €
Akute homöopathische Fallaufnahme *
In akuten Fällen, wie z.B. bei Erkältungen, grippeähnlichen Zuständen oder Unfällen

60 €
Hausbesuche (innerhalb Hamburgs) **

120 €


* Meistens erfolgt die Fallaufnahme telefonisch und wird nach dem Zeitaufwand berechnet.
** An Sonn-und Feiertagen werden, gemäß der Gebührenordnung berechnet.